Gesetze
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Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen nach § 3 Abs. 1 bis 4 des Ausgleichsleistungsgesetzes durch natürliche Personen
Ungekündigter, auf mindestens sechs Jahre abgeschlossener Pachtvertrag
Unterlagen, aus denen die Selbstbewirtschaftung hervorgeht, z.B. ein die Selbstbewirtschaftung voraussetzender Förderungsbescheid
Unterlagen, aus denen sich die Wiedereinrichtung des ursprünglichen Betriebes oder die Neueinrichtung eines Betriebes ergibt
Meldebescheinigung über einen Hauptwohnsitz in der Nähe der Betriebsstelle
Benennung der Flurstücke, die der Kaufbewerber erwerben will
Finanzierungsnachweis einer Bank, die der Bankenaufsicht eines Staates der Europäischen Union, Liechtensteins oder der Schweiz unterliegt
Benennung der am 1. Oktober 1994 im Eigentum des Berechtigten stehenden landwirtschaftlich genutzten Flächen
Benennung der bei Kaufantrag vom Betrieb bewirtschafteten landwirtschaftlich genutzten Flächen
Sofern Gesellschafter einer rechtsfähigen Personengesellschaft, die selbst Pächter der Flächen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 des Ausgleichsleistungsgesetzes ist, zusätzlich
Nachweis der zum Zeitpunkt des Kaufantrags geltenden Beteiligungsregelung
Nachweis über die unbeschränkte Haftung des Bewerbers als Gesellschafter
Nachweis über die Einigung mit den unbeschränkt haftenden Mitgesellschaftern betreffend die Ausübung der Erwerbsmöglichkeit nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes
Benennung aller im Beitrittsgebiet im Eigentum der Gesellschaft und der Gesellschafter stehenden Flächen
Angaben über eine etwaige Umwandlung des Unternehmens nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes oder § 38a des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3210)