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Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Prüfungsbereich „Herstellen floraler Werkstücke“ statt.
Im Prüfungsbereich „Herstellen floraler Werkstücke“ besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Der Prüfling hat vier Arbeitsaufgaben durchzuführen. Die Prüfungszeit für die Durchführung der vier Arbeitsaufgaben beträgt insgesamt 150 Minuten.
Arbeitsschritte zu planen,
Arbeitstechniken auszuwählen,
Arbeitsplätze einzurichten,
Sträuße zu binden,
Anstecker herzustellen,
Kranzkörper zu binden,
Pflanzungen anzufertigen,
Arbeitsergebnisse zu kontrollieren sowie
Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sowie zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit umzusetzen.
Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit für die schriftliche Bearbeitung der Aufgaben beträgt 60 Minuten.
die Pflege von Pflanzen zu erläutern,
die Versorgung von Pflanzenteilen zu erläutern sowie
wesentliche fachliche Zusammenhänge aufzuzeigen und seine Vorgehensweise zu begründen.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:
die Bewertung für den ersten Teil mit 70 Prozent sowie
die Bewertung für den zweiten Teil mit 30 Prozent.