§ 20 Abs. 2 SVFAGGesetz über Fremdrenten der Sozialversicherung an Berechtigte im Bundesgebiet und im Land Berlin, über Leistungen der Sozialversicherung an Berechtigte im Ausland sowie über freiwillige Sozialversicherung
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§ 24 LEinfGVerfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik
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§ 39 Abs. 2 GrdstVGGesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
Folgende Vorschriften werden, soweit sie noch gelten, aufgehoben:
§ 29 19. RAGNeunzehntes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte
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