Anlage WSBGebVBesondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung(zu § 2) Gebühren- und AuslagenverzeichnisZitatstelle…20a FlRV5910Eintragung in das internationale Seeschifffahrtsregister§ 12 FlaggRG, §§ 23, 27 FlRV12811Genehmigung zur Führung einer anderen Nationalflagge im Zusammenhang mit dem Widerruf…Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung