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Diese Verordnung gilt für Anlagen an Wasserstraßen einschließlich der Häfen, die dazu dienen, gefährdende flüssige Stoffe aus Tankschiffen, d.h. Schiffen, bei denen die Tanks im Sinne der Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADNR)[4] einen Teil des Schiffskörpers bilden oder von ihm unabhängig sind, zu löschen oder in Tankschiffe zu laden.