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Für die Durchführung sowie die Überwachung des Umschlags ist nur zuverlässiges und entsprechend technisch geschultes und unterrichtetes Personal einzusetzen. Das Umschlagpersonal muss mit der Handhabung der Umschlagmittel, der Überwachungseinrichtungen und den unmittelbar einzuhaltenden Vorschriften vertraut und in der Lage sein, im Gefahrenfall alle erforderlichen Sofortmaßnahmen selbstständig zu treffen und einzuleiten. Eine Kenntnis der besonderen Produkteigenschaften (Kategorie, Brennbarkeit, Wasserlöslichkeit, ätzend, giftig usw.) des umzuschlagenden Stoffes ist notwendig. Die mit dem Umschlag Beschäftigten sind regelmäßig, mindestens jedoch einmal im Jahr, und neu eintretende Mitarbeiter vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit über ihre Aufgaben und Pflichten zu belehren.