Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zum Laden und Löschen dürfen nur betriebssichere Schläuche und Gelenkrohre verwendet werden, deren Nenndruck höher als der maximale Betriebsdruck ist. Wird ein sicherheitstechnischer Mangel festgestellt, darf der Schlauch oder das Gelenkrohr nicht weiter benutzt werden.
Der Betreiber der Umschlaganlage ist zu verpflichten, dass Schläuche und Gelenkrohre einschließlich der Kupplungen und anderen Verbindungen sorgfältig gepflegt werden. Die Wartungsanleitungen der Hersteller und Lieferer sind zu beachten. Er muss durch regelmäßige und in ausreichenden Abständen erfolgende Kontrollen sicherstellen, dass Beschädigungen und Korrosionen rechtzeitig erkannt werden.
Schläuche sind spätestens alle sechs Monate einer äußeren Prüfung und alle zwölf Monate einer Druckprüfung in Höhe des 1,5-fachen Nenndrucks zu unterziehen. Gelenkrohre sind spätestens alle zwei Jahre einer äußeren Prüfung und alle vier Jahre einer Druckprüfung mit dem 1,3-fachen Nenndruck zu unterziehen. Die Prüfungen sind durch eine sachverständige Person durchzuführen. Hierüber ist ein Nachweis zu führen, der bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren ist.