§ 15 FlüHGZusätzliche Leistungen zur Beihilfe zum Lebensunterhalt
Zur Beihilfe zum Lebensunterhalt werden Leistungen in entsprechender Anwendung der §§ 276 und 277 des Lastenausgleichsgesetzes gewährt. Bei Bezug einer…
§ 14 FlüHGLaufende Beihilfe nach Tod des Berechtigten
Nach dem Tode des nach § 10 Berechtigten wird laufende Beihilfe entsprechend den Grundsätzen des § 261 Abs. 2 des Lastenausgleichsgesetzes gewährt. Beihilfe zum…