§ 1 Abs. 1 FlugDaGFluggastdatenzentralstelle und Zweck des Fluggastdaten-Informationssystems
Das Bundeskriminalamt ist nationale zentrale Stelle für die Verarbeitung von Fluggastdaten (Fluggastdatenzentralstelle). Die Fluggastdatenzentralstelle…
§ 10 Abs. 3 FlugDaGDatenübermittlung an Drittstaaten
Die Fluggastdatenzentralstelle unterrichtet die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten der Fluggastdatenzentralstelle über jede…
§ 6 Abs. 2 FlugDaGDatenübermittlung an die zuständigen Behörden im Inland
Soweit dies zur Erfüllung von deren Aufgaben im Zusammenhang mit Straftaten nach § 4 Absatz 1 erforderlich ist, kann die Fluggastdatenzentralstelle die aus…
Art. 5 Abs. 1 32016L0681RICHTLINIE (EU) 2016/681 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität
Die PNR-Zentralstelle ernennt einen Datenschutzbeauftragten, der für die Überwachung der Verarbeitung der PNR-Daten und die Umsetzung der maßgeblichen…
§ 4 Abs. 5 FlugDaGVoraussetzungen für die Datenverarbeitung
Die Fluggastdatenzentralstelle kann im Einzelfall auf ein begründetes Ersuchen einer in § 6 Absatz 1 Satz 1 genannten zuständigen Behörde die von der…