§ 2 Abs. 6 FlugDaGDatenübermittlung durch Luftfahrtunternehmen
Zusätzlich zu den in Absatz 5 genannten Zeitpunkten sind in Einzelfällen die Fluggastdaten auf Anforderung der Fluggastdatenzentralstelle unverzüglich zu…
§ 4 Abs. 1 FlugDaGVoraussetzungen für die Datenverarbeitung
Die Fluggastdatenzentralstelle verarbeitet die von den Luftfahrtunternehmen übermittelten Fluggastdaten und gleicht sie mit Datenbeständen und Mustern nach…
Erwägungsgrund 1 32025R0013VERORDNUNG (EU) 2025/13 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2024 über die Erhebung und Übermittlung vorab übermittelter Fluggastdaten zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/818
Die länderübergreifende Dimension der schweren Kriminalität und der organisierten Kriminalität und die anhaltende Bedrohung durch Terroranschläge auf…
§ 3 Nr. 1 FlugDaGDatenübermittlung der durch andere Unternehmen erhobenen Fluggastdaten
die Luftfahrtunternehmen haben diese Fluggastdaten unbeschadet des § 2 Absatz 1 zu den in § 2 Absatz 5 Satz 1 und 2 genannten Zeitpunkten an die…
Art. 10 Abs. 2 32016L0681RICHTLINIE (EU) 2016/681 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität
Europol kann im Einzelfall über die nationale Europol-Stelle eine gebührend begründete Anfrage an die PNR-Zentralstelle eines Mitgliedstaats zwecks Übermittlung…