§ 4 Abs. 1 FlugDaGVoraussetzungen für die Datenverarbeitung
Die Fluggastdatenzentralstelle verarbeitet die von den Luftfahrtunternehmen übermittelten Fluggastdaten und gleicht sie mit Datenbeständen und Mustern nach…
Erwägungsgrund 1 32025R0013VERORDNUNG (EU) 2025/13 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2024 über die Erhebung und Übermittlung vorab übermittelter Fluggastdaten zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/818
Die länderübergreifende Dimension der schweren Kriminalität und der organisierten Kriminalität und die anhaltende Bedrohung durch Terroranschläge auf…
§ 1 Abs. 2 FlugDaGFluggastdatenzentralstelle und Zweck des Fluggastdaten-Informationssystems
Das Fluggastdaten-Informationssystem dient der Verhütung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität.
§ 2 Abs. 7 FlugDaGDatenübermittlung durch Luftfahrtunternehmen
Die Fluggastdaten werden elektronisch übermittelt. Bei der Übermittlung zu verwenden sind die gemeinsamen Protokolle und die unterstützten Datenformate, die…
Art. 8 Abs. 5 32016L0681RICHTLINIE (EU) 2016/681 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität
Wenn der Zugriff auf PNR-Daten erforderlich ist, um eine bestimmte und gegenwärtige Bedrohung im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten oder schwerer…