Art 4 Abs. 2 AHiVwVtrAUTGGesetz zu dem Vertrag vom 31. Mai 1988 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen
Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 20 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Art 5 Abs. 2 WGLeistVtrITAGGesetz zu dem Vertrag vom 2. Juni 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über Leistungen zugunsten italienischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind
Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 5 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Art 7 Abs. 2 EuRHiAUTÜbkErgVtrGGesetz zu dem Vertrag vom 31. Januar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung
Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel XIX Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Art 3 WerraSalzGAufhGGesetz zur Aufhebung des Gesetzes über den Abbau von Salzen im Grenzgebiet an der Werra
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Art 5 Abs. 2 StGrenzVtrAUTGGesetz zu dem Vertrag vom 20. April 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze im Grenzabschnitt "Dreieckmark-Dandlbachmündung" und in einem Teil des Grenzabschnittes "Scheibelberg-Bodensee" sowie über Befugnisse der Grenzkommission
Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 13 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.