FluLärmHopstV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 5 FluLärmHopstVVerordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Hopsten § 4Schlußformel Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 4Schlußformel