§ 5 FluLärmNordhVVerordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Luft/Boden-Schießplatz Nordhorn
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 5 FluLärmAhlhVVerordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Ahlhorn
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 5 FluLärmBüchVVerordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Büchel
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 5 FluLärmHohnVVerordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Hohn
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 5 FluLärmHopstVVerordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Hopsten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.