§ 38 SUGGesetz zur Verbesserung der Sicherheit der Seefahrt durch die Untersuchung von Seeunfällen und anderen Vorkommnissen
Die Bundesstelle wirkt beim Such- und Rettungsdienst mit, indem sie hierfür erforderliche Informationen auf Anfrage beschafft oder vorhandene hierfür…
§ 15 FSDurchführungsVVerordnung über die Durchführung der Flugsicherung
Der Flugalarmdienst benachrichtigt die für die Durchführung des Such- und Rettungsdienstes für Luftfahrzeuge zuständigen Stellen über den notwendigen Einsatz…
Art. 2 Nr. 13 32013R0800Informationen über Such- und Rettungsdienste für den Bereich des beabsichtigten Fluges,
Art. 2 Nr. 15 32024R2803VERORDNUNG (EU) 2024/2803 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2024 zur Verwirklichung des Einheitlichen Europäischen Luftraums (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
„Flugalarmdienst“ die Bereitstellung eines Dienstes zur Unterrichtung der entsprechenden Organisationen über Luftfahrzeuge, die Hilfe von Such- und…
§ 13 Abs. 1 SUGGesetz zur Verbesserung der Sicherheit der Seefahrt durch die Untersuchung von Seeunfällen und anderen Vorkommnissen
Die Bundesstelle arbeitet mit der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung zusammen, soweit dies – insbesondere aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen –…