§ 5 Abs. 2 WSF-KostVVerordnung über die Erstattung von Kosten, die im Rahmen der Durchführung von Maßnahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds nach dem Stabilisierungsfondsgesetz entstehen
Soweit die Pflicht zur Kostenerstattung durch Verpflichtungserklärung oder Vertrag übernommen worden ist, bestimmt sich die Fälligkeit nach dieser…
§ 13 VwVGKostO SL 2021Kostenordnung zum Saarländischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz Vom 2. März 2021
Die Forderung auf Erstattung der Kosten in den Fällen der §§ 1 und 8 wird mit der Festsetzung, andere Kostenforderungen werden mit der Entstehung fällig.
§ 2 Abs. 1 WSF-KostVVerordnung über die Erstattung von Kosten, die im Rahmen der Durchführung von Maßnahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds nach dem Stabilisierungsfondsgesetz entstehen
Die Pflicht zur Kostenerstattung entsteht mit dem Bewirken der Leistung, für die Kosten zu erstatten sind. Bedarf diese Leistung einer Zustellung, Eröffnung…
§ 17 GebG NRWGebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Kosten werden mit der Bekanntgabe der Kostenentscheidung an den Kostenschuldner fällig, wenn nicht die Behörde einen späteren Zeitpunkt bestimmt.
§ 6 Abs. 3 FMSAKostVFestsetzungsverjährung
Die Festsetzungsfrist beginnt für Kostenerstattungen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Pflicht zur Kostenerstattung gemäß § 2 oder § 3 Absatz 3…