Gesetze
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Der Vorstand leitet die Bank in eigener Verantwortung. Er vertritt die Bank und führt ihre Geschäfte. Das Nähere bestimmt die Satzung.
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten zuständig, für die nicht nach Gesetz oder Satzung eine andere Zuständigkeit bestimmt ist. Er hat den Verwaltungsrat regelmäßig und rechtzeitig zu unterrichten über
grundsätzliche Fragen der künftigen Geschäftsführung;
den Gang der Geschäfte, die Lage und Entwicklung der Bank sowie
Geschäftsvorgänge, die für die Bank von besonderer Bedeutung sind.
Das Nähere bestimmt die Satzung.
Der Vorsitzende des Vorstands hat für die Beachtung der Grundsätze des Verwaltungsrats für die Geschäftspolitik zu sorgen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.