§ 8 Abs. 7 GenBkBESStatut der Genossenschaftsbank Berlin (Anlage zur Anordnung über das Statut der Genossenschaftsbank Berlin)
Der Verwaltungsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bilden.
§ 9 Abs. 4 NRW.BANK GGesetz über die NRW.BANK
Der Verwaltungsrat hat einen Präsidialausschuss, einen Prüfungsausschuss, einen Risikoausschuss und einen Förderausschuss. Der Verwaltungsrat kann weitere…
§ 13a Abs. 1 SSpGGesetz Nr. 807 - Saarländisches Sparkassengesetz (SSpG) Vom 17. Dezember 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. April 2009
Der Verwaltungsrat bildet aus seiner Mitte einen Kreditausschuss. Dieser besteht aus
§ 15 Abs. 1 PostbAGSaSatzung der Deutsche Postbank AG (Anhang des Gesetzes zur Umwandlung der Unternehmen der Deutschen Bundespost in die Rechtsform der Aktiengesellschaft)
Der Aufsichtsrat bestellt aus seiner Mitte - neben dem in § 11 Abs. 2 bezeichneten Ausschuß - einen Personalausschuß und einen Ausschuß für sonstige…
§ 4 FördbankG SNSatzung
Die Rechtsverhältnisse der Bank werden im Rahmen dieses Gesetzes durch eine Satzung näher geregelt. Sie wird vom Verwaltungsrat erlassen. Die Satzung und ihre…