Art. 4 Abs. 1 SN-5226Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ministergesetzes und des Abgeordnetengesetzes
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist.
Art. 2 Abs. 1 SN-21576Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art. 2 Abs. 1 SN-17625Gesetz zum Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 17 Abs. 1 SN-2628Archivgesetz für den Freistaat Sachsen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art. 2 Abs. 1 SN-4246Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung der „Stiftung für das sorbische Volk“
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.