Art. 5 Abs. 1 SN-9540Gesetz zur Umwandlung der Landesbank Sachsen Girozentrale in eine Aktiengesellschaft und zur Änderung anderer Gesetze
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist.
Art. 3 Abs. 1 SN-10566Gesetz zur Umsetzung des Personenstandsrechtsreformgesetzes
Artikel 1 § 6 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2009 in Kraft.
Art. 6In Abs. 1 SN-4022Gesetz zur Änderung des Verwaltungskostenrechts im Freistaat Sachsen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist.
Art. 4 Abs. 1 SN-10832Sechstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf seine Verkündung folgenden Monats in Kraft, soweit in den Absätzen 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist.
Art. 2 SN-21526Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes
Artikel 1 Nummer 1 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 13. April…