Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Aufteilung der Kosten für die Kommission erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel.
Die Finanzierung erfolgt in Form von Zuschüssen an die Kriminologische Zentralstelle e.V.[1]. Die Anteilsbeträge werden im Laufe eines jeden Rechnungsjahres in zwei Teilbeträgen zum 31. Mai und 30. November nach den Ansätzen des Haushaltsplans fällig. Die Personal- und Sachaufwendungen werden vom Hessischen Ministerium der Justiz für Integration und Europa verauslagt.