Gesetz über das Sondervermögen „Kommunaler Entlastungsfonds“ Vom 1. Dezember 2011*
Das Sondervermögen wird mit Ablauf des Haushaltsjahres 2024 aufgelöst. Soweit dem Sondervermögen nach dem 31. Dezember 2024 noch Mittel zur Verfügung stehen, werden diese im Haushalt des Saarlandes vereinnahmt.
§ 7 FondsK21EntschG SL
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