§ 8 KInvFErrGGesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“
Das Sondervermögen ist nach Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben, spätestens mit Ablauf des Jahres 2027 aufzulösen. Ein verbleibendes Vermögen fällt dem Bund…
§ 9 Abs. 1 GaFGGesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“
Das Sondervermögen gilt am 31. Dezember des Jahres, in dem seine Mittel nach § 4 für die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben vollständig verbraucht sind, als…
§ 8 Abs. 1 BwFinSVermGGesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“
Das Sondervermögen gilt am 31. Dezember des Jahres als aufgelöst, in dem der Kreditrahmen nach § 4 vollständig ausgeschöpft wurde. Verbleibendes Vermögen fällt…
§ 11 Abs. 2 SVIKGGesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
Das Sondervermögen ist nach Erfüllung seines Zwecks aufzulösen. Die Auflösung ist im Bundesanzeiger bekannt zu geben. Verbleibendes Vermögen sowie Schulden…
§ 7 FondsK21EntschG SLGesetz über das Sondervermögen „Kommunaler Entlastungsfonds“ Vom 1. Dezember 2011*
Das Sondervermögen wird mit Ablauf des Haushaltsjahres 2024 aufgelöst. Soweit dem Sondervermögen nach dem 31. Dezember 2024 noch Mittel zur Verfügung stehen,…