§ 48 Abs. 2 BWaldGGesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
Gleichzeitig treten folgende Vorschriften außer Kraft:
§ 6 Abs. 2 LFoG NRWLandesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Bestimmungen dieses Paragraphen gelten nicht für Wald im Sinne der §§ 31, 32 und 37 sowie für Wald im Eigentum des Bundes.
§ 61 Abs. 2 SächsWaldGWaldgesetz für den Freistaat Sachsen
Soweit in anderen Vorschriften auf Rechtsvorschriften verwiesen wird, die nach Absatz 1 aufgehoben werden, treten an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften…