§ 11 ForstWiAusbV 1998Verordnung über die Berufsausbildung zum Forstwirt/zur Forstwirtin
Diese Verordnung tritt am 1. August 1998 in Kraft.
§ 3 ForstWiAusbStV 2002Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Forstwirt/zur Forstwirtin
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 11a ForstSchAusglGÜbergangsvorschrift
Die §§ 3 bis 7 sind in ihrer vom 1. September 1985 an geltenden Fassung erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1984 enden.
§ 4 Abs. 2 ZustVO Forst NRWVerordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Forstrechts
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten