ForstWiAusbStV 2002 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 3 ForstWiAusbStV 2002Inkrafttreten, AußerkrafttretenVerordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Forstwirt/zur Forstwirtin § 2Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 2