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Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Vertreter der obersten Landesbehörden und der zuständigen Stellen sowie die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Berufsausbildungsausschusses können anwesend sein. Der Prüfungsausschuss kann im Einvernehmen mit der zuständigen Stelle andere Personen als Gäste zulassen. Bei der Beratung über das Prüfungsergebnis dürfen nur die Mitglieder des Prüfungsausschusses anwesend sein.