§ 8 Abs. 3 FotografMstrVZiel und Gliederung der Prüfung in Teil II
Die Aufgaben sind schriftlich zu bearbeiten.
§ 13 Abs. 2 FotografMstrVAllgemeine Prüfungs- und Verfahrensregelungen, weitere Regelungen zur Meisterprüfung
Die Prüfung in den Teilen III und IV der Meisterprüfung bestimmt sich nach der Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung vom 26. Oktober 2011 (BGBl. I S. 2149) in…
§ 1 FotografMstrVGegenstand
Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Fotografen-Handwerk zu stellenden…
§ 7 Abs. 2 FotografMstrVGewichtung; Bestehen der Prüfung in Teil I
Der Prüfling hat den Teil I der Meisterprüfung bestanden, wenn
§ 2 FotografMstrVMeisterprüfungsberufsbild
In den Teilen I und II der Meisterprüfung im Fotografen-Handwerk hat der Prüfling den Teil seiner beruflichen Handlungskompetenz nachzuweisen, der sich auf…