FrHfBremhGrV 2001 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1 FrHfBremhGrV 2001Grenze des FreihafensVerordnung über die Grenze des Freihafens Bremerhaven Eingangsformel§ 2 Die Grenze des Freihafens Bremerhaven wird geändert. Ihr neuer Verlauf ergibt sich aus der Anlage. Eingangsformel§ 2