Friseur-MstrV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 10 Friseur-MstrVAußerkrafttretenVerordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Friseur-Handwerk § 9Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 28. Februar 2027 außer Kraft. § 9