Art. 2 FronleichnamsÄndVO SNVerordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Verordnung über den regionalen Feiertag Fronleichnam
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 30. Mai 1995 Der Staatsminister des Innern Heinz Eggert
§ 4 SN-2535Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Pauschalgebührensätze für die Benutzung von Einrichtungen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 22. März 1994 Der Staatsminister des Innern Heinz Eggert
Art. 2 SN-3706Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Eingliederungs-Zuständigkeitsverordnung
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 2. November 1994 Der Staatsminister des Innern Heinz Eggert
§ 3 SN-3327Eingliederungs-Zuständigkeitsverordnung
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Dresden, den 13. Mai 1994 Der Staatsminister des Innern Heinz Eggert
Art. 2 SN-19222Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Sächsischen Wohnpflichtverlängerungsverordnung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 29. Mai 2021 Der Staatsminister des Innern Prof. Dr. Roland Wöller