§ 2 FronleichnamsVO SNFronleichnamsVO
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 4. Mai 1993 Der Staatsminister des Innern Heinz Eggert
Art. 2 SN-3706Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Eingliederungs-Zuständigkeitsverordnung
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 2. November 1994 Der Staatsminister des Innern Heinz Eggert
§ 4 SN-2535Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Pauschalgebührensätze für die Benutzung von Einrichtungen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 22. März 1994 Der Staatsminister des Innern Heinz Eggert
Art. 2 SN-16069Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Kommunalfreistellungsverordnung
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 19. April 2015 Der Staatsminister des Innern Markus Ulbig
§ 4 StatBeiratVO SNVerordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Regelung der Aufgaben und der Zusammensetzung des Statistischen Beirates beim Statistischen Landesamt
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 24. Januar 1995 Der Staatsminister des Innern Heinz Eggert