Gesetze
Gesetz wird geladen …
Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder
Ein neuer Chat, das ganze FrühV bereits als Kontext geladen.
Chat öffnenWenn Sie die Fundstelle kennen, ist die Suche der kürzere Weg — „§ 536 BGB“ führt direkt zur Vorschrift.
Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.