§ 3 GefBeitrV 1998Verordnung über die Pauschalberechnung der Beiträge zur Arbeitsförderung für Gefangene
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1998 in Kraft.
§ 3 BeitrLV 2005Verordnung zur Bestimmung der Beiträge und der Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für 2005
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.
§ 5 GesamtBeitrV 1998Verordnung über den Gesamtbeitrag der Wehrdienstleistenden und der Zivildienstleistenden zur Arbeitsförderung
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1998 in Kraft.
§ 10 FBeitrVFrequenznutzungsbeitragsverordnung
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2000 in Kraft.