GefBeitrV 1998 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 3 GefBeitrV 1998InkrafttretenVerordnung über die Pauschalberechnung der Beiträge zur Arbeitsförderung für Gefangene § 2Schlußformel Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1998 in Kraft. § 2Schlußformel