§ 16 Abs. 3 LuftVOLuftverkehrs-Ordnung
Die Flugsicherungsorganisation kann zur Durchführung von militärischem Flugverkehr in Lufträumen, in denen auch für Flüge nach Sichtflugregeln eine…
§ 17 Abs. 1 LuftVOLuftverkehrs-Ordnung
Zuständig für die Festlegung von Luftsperrgebieten und Gebieten mit Flugbeschränkungen sowie für die Genehmigung von Abweichungen in Gebieten mit…
§ 19 Abs. 2 LuftVOLuftverkehrs-Ordnung
Die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes kann Ausnahmen von dem Verbot nach Absatz 1 zulassen, wenn von der beantragten Nutzung des Luftraums keine…
Art. 6 Abs. 4 32005R2150VERORDNUNG (EG) Nr. 2150/2005 DER KOMMISSION vom 23. Dezember 2005 über gemeinsame Regeln für die flexible Luftraumnutzung (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten sorgen für die Einführung von Koordinierungsverfahren für die Kontakte zwischen Einheiten der zivilen und militärischen Flugverkehrsdienste,…
§ 20 Abs. 4 LuftVOLuftverkehrs-Ordnung
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die beabsichtigte Nutzung des Luftraums nicht zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder für die öffentliche…