Erwägungsgrund 6 32005R2150
Das Konzept einer flexiblen Luftraumnutzung erstreckt sich auch auf den Luftraum über dem offenen Meer. Daher sollte seine Anwendung unbeschadet der Rechte und Pflichten der Mitgliedstaaten aufgrund des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt (Abkommen von Chicago) vom 7. Dezember 1944 und seiner Anhänge oder aufgrund des VN-Seerechtübereinkommens von 1982 erfolgen.