§ 12 FSDurchführungsVAufgabe
Der Fluginformationsdienst gibt den Führern von Luftfahrzeugen Informationen und Hinweise, die für die sichere, geordnete und flüssige Durchführung von Flügen…
Art. 2 Abs. 23a 32004R0549„Fluginformationsdienst“ bezeichnet die Bereitstellung eines Dienstes zur Erteilung von Hinweisen und Informationen, die für die sichere und effiziente…
§ 13 FSDurchführungsVUmfang
Der Fluginformationsdienst ist von den Flugverkehrskontrollstellen für Flüge, die der Flugverkehrskontrolle unterliegen, sowie für andere Flüge, bei denen…
Art. 2 Nr. 2 32024R2803VERORDNUNG (EU) 2024/2803 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2024 zur Verwirklichung des Einheitlichen Europäischen Luftraums (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
„Flugberatungsdienst“ oder „AIS“ (aeronautical information service) einen innerhalb eines festgelegten Versorgungsgebietes eingerichteten Dienst, der für die…
§ 43 LuftVOLuftverkehrs-Ordnung
Regelungen, Genehmigungen und Festlegungen nach § 2 Absatz 1, § 16 Absatz 1 und 3, § 17 Absatz 1, § 22 Absatz 2 Satz 1, den §§ 28, 29, 30, 31 Absatz 2, § 32…