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Die Schulaufsichtsbehörde bildet für jede Aufsichtsarbeit eine Aufgabenerstellungskommission. Diese setzt sich aus mindestens drei Lehrkräften zusammen, welche in der Regel zum Zeitpunkt ihrer Berufung in den Lernfeldern unterrichten, die Gegenstand der Abschlussprüfung sind. In die Aufgabenerstellungskommission können Lehrkräfte verschiedener Fachschulen berufen werden.
Für jede Aufsichtsarbeit erarbeitet die Aufgabenerstellungskommission jeweils zwei Vorschläge. Die Vorschläge bestehen aus einem Aufgabenteil und einem Lösungsteil. Aus den eingereichten Vorschlägen wählt die Schulaufsichtsbehörde jeweils einen Vorschlag für jede Aufsichtsarbeit aus.
Die Mitglieder der Aufgabenerstellungskommission sind, bezogen auf ihre Tätigkeit in der Aufgabenerstellungskommission, zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Schulaufsichtsbehörde bildet für jede Aufsichtsarbeit, die an den Berufsfachschulen gemäß § 44 zu bearbeiten ist, eine Aufgabenerstellungskommission. Diese…
Die Schulaufsichtsbehörde beauftragt für jedes schriftliche Prüfungsfach eine Aufgabenerstellungskommission mit der Erstellung von zwei Aufgabenvorschlägen nach…
Die Schulaufsichtsbehörde beauftragt für jedes schriftliche Prüfungsfach eine Aufgabenerstellungskommission mit der Erstellung von zwei Aufgabenvorschlägen nach…
Die Schulaufsichtsbehörde beauftragt für jedes schriftliche Prüfungsfach eine Aufgabenerstellungskommission mit der Erstellung von zwei Aufgabenvorschlägen nach…
Die Schulaufsichtsbehörde beauftragt für jedes schriftliche Prüfungsfach eine Aufgabenerstellungskommission mit der Erstellung von zwei Aufgabenvorschlägen nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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