Gesetze
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Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt. Am Sonnabend kann Unterricht erteilt werden
in den Wahllernfeldern und
während der Ausbildung in Teilzeitform.
Wird Unterricht außerhalb der Schule durchgeführt, soll dieser frühestens um 6.00 Uhr beginnen und spätestens um 22.00 Uhr enden. Er soll acht Stunden täglich ohne Anrechnung der Pausenzeiten nicht überschreiten.
Für die berufspraktische Ausbildung gilt Absatz 1 mit der Maßgabe entsprechend, dass diese auch am Wochenende, an Feiertagen und in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden kann.
Der fachpraktische Teil der Ausbildung findet in der Regel von Montag bis Freitag statt und soll 40 Zeitstunden pro Woche ohne Anrechnung der Pausen nicht…
Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt. Die Betriebspraktika und die praktische Ausbildung können auch am Wochenende durchgeführt werden. Am…
Wird die berufspraktische Ausbildung mit weniger als der wöchentlichen tariflichen Regelarbeitszeit abgeleistet, verlängert sich das Schulverhältnis um den…
Die Ausbildung erfolgt in der Regel in Vollzeitform. Die einjährige Ausbildung kann auch berufsbegleitend in Teilzeitform durchgeführt werden. Ein Wechsel…
Die Ausbildung am 24. und 31. Dezember sowie an gesetzlichen Feiertagen ist insgesamt höchstens zweimal im Jahr zulässig, jedoch nur für die Ausbildung im Wach-…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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