Gesetze
Gesetz wird geladen …
Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung der Landesregierung zur Festlegung von Planungsgebieten nach § 9a Absatz 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Vom 14. Mai 2013
Ein neuer Chat, das ganze FStrG§9aAbs3V SL bereits als Kontext geladen.
Chat öffnenWenn Sie die Fundstelle kennen, ist die Suche der kürzere Weg — „§ 536 BGB“ führt direkt zur Vorschrift.
Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.