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Notifizierende Behörde ist die Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur richtet das Verfahren zur Anerkennung einer Konformitätsbewertungsstelle als notifizierte Stelle und das Verfahren zur Überwachung der notifizierten Stelle ein und führt diese Verfahren durch.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur durch Rechtsverordnung Folgendes zu regeln:
die Anforderungen an die notifizierende Behörde,
das Verfahren zur Anerkennung als notifizierte Stelle,
die Anforderungen an die notifizierte Stelle,
die Pflichten und Befugnisse der notifizierten Stelle,
die Überwachung von notifizierten Stellen und
den Widerruf der Anerkennung als notifizierte Stelle.
Die Mitgliedstaaten benennen eine notifizierende Behörde, die für die Einrichtung und Durchführung der erforderlichen Verfahren für die Bewertung und…
die Anforderungen an die notifizierende Behörde,
Die notifizierenden Behörden dürfen nur Konformitätsbewertungsstellen notifizieren, die die Anforderungen von Artikel 23 erfüllen.
Die notifizierenden Behörden dürfen nur Konformitätsbewertungsstellen notifizieren, die die Anforderungen des Artikels 32 erfüllt haben.
Die Mitgliedstaaten benennen eine notifizierende Behörde, die für die Einrichtung und Durchführung der erforderlichen Verfahren für die Bewertung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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