§ 47 Abs. 1 Nr. 7 BOKraftVerordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
§ 33 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 und 3 sowie § 45 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe o und Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe c, soweit diese Vorschriften des § 45 auf § 33 Abs. 1 und…
Art. 1 Nr. 1 Buchst. a SN-17591Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz
In der Angabe zu § 21 wird das Wort „Übergangsregelungen“ durch die Wörter „Inkrafttreten und Außerkrafttreten“ ersetzt.
§ 12 Abs. 5 Nr. 1 Buchst. - Art91GGAStVtr SLVertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Art. 91c GG - (IT-Staatsvertrag)
die Anschlussbedingungen,
Art. 9 Abs. 2 SN-19818Viertes Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen
Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe fff, Artikel 2 Nummer 19 Buchstabe c und Artikel 2 Nummer 27 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa…