§ 5 Abs. 7 FVGGesetz über die Finanzverwaltung
Das Aufkommen der in Ausübung der Aufgaben nach Absatz 1 Nummer 12 zugeflossenen Einkommen- und Körperschaftsteuer steht den Ländern und Gemeinden nach den für…
§ 17 Abs. 1 FAGGesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
Die Höhe des Gemeindeanteils am Aufkommen der durch Bundesfinanzbehörden und Landesfinanzbehörden verwalteten Umsatzsteuer und seine Verteilung nach Ländern…
§ 12 FAGGesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
Das Bundesministerium der Finanzen stellt nach Ablauf des Ausgleichsjahres die endgültige Höhe der Länderanteile an der Umsatzsteuer durch Rechtsverordnung…