Art. 1 Abs. 2 SN-4345Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid
Enthält der Stimmzettel weniger abgegebene Stimmen als Gesetzentwürfe zur Abstimmung stehen, so sind die nicht abgegebenen Stimmen ungültig. Ungültig sind zudem…
§ 39 Abs. 1 Nr. 4 VVVG SNGesetz über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid
bei mehreren denselben Gegenstand betreffenden Gesetzentwürfen mehrmals „Ja“ enthält oder
§ 118 Abs. 4 KWOKommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Februar 2019
Hinsichtlich der Ungültigkeit von Stimmzetteln ist § 39 des Kommunalwahlgesetzes entsprechend anzuwenden. Ein Stimmzettel ist auch ungültig, wenn die…
§ 59 Abs. 1 Nr. 5 VVVGVO SNVerordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Durchführung des Gesetzes über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid
einen aus Stimmzetteln, die zu beiden Gesetzentwürfen eine zweifelsfrei gültige Nein-Stimme enthalten, sowie aus Stimmzetteln, die nur zu einem der…
§ 19 Abs. 4 VAbstG SL 2014Volksabstimmungsgesetz Vom 2. Juni 2014
1Hinsichtlich der Ungültigkeit von Stimmzetteln ist § 33 des Landtagswahlgesetzes entsprechend anzuwenden. 2Ein Stimmzettel ist auch ungültig, wenn die…