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Die nachfolgenden Maßgaben sind zur Ermittlung des anfallenden erforderlichen räumlichen Mehrbedarfs im Rahmen der Einführung des neunjährigen Gymnasiums an den saarländischen Gymnasien zu beachten. Sofern nach Ausschöpfung aller - gegebenenfalls auch schulstandort- und schulformübergreifenden - organisatorischen Möglichkeiten unter Gewährleistung der pädagogischen Arbeit der jeweiligen Schule die Umsetzung der jeweiligen Stundentafel des neunjährigen Gymnasiums an einzelnen Schulstandorten räumlich nicht möglich ist, wird der erforderliche räumliche Mehrbedarf im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Schulträgers in Abstimmung zwischen dem jeweiligen Schulträger und dem Ministerium für Bildung und Kultur ermittelt. Dabei wird die Bereitstellung der gemäß den Prognoseberechnungen des Landes pro Landkreis erforderlichen gymnasialen Schulplätze bis zum Schuljahr 2029/30 gewährleistet.
Bei der Ermittlung der Kosten für den räumlichen Mehrbedarf sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.
Der auf Grundlage der vorstehenden Maßgaben ermittelte landkreisbezogene räumliche Mehrbedarf sowie dessen beabsichtigte Deckung werden im Rahmen der Schulentwicklungsplanung des jeweiligen Schulträgers dargestellt.