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Eine Modulprüfung kann aus mehreren Prüfungsformen bestehen.
In den fachtheoretischen Studienabschnitten können die Modulprüfungen in den folgenden Prüfungsformen durchgeführt werden:
schriftliche Prüfungen in Form von:
Klausuren,
Hausarbeiten und
andere Ausarbeitungen,
mündliche Prüfungen in Form von:
Einzel- oder Gruppenprüfungen,
Präsentationen und
Kolloquien,
kombinierte Prüfungen in Form von:
Projektarbeiten,
Referaten,
Portfolios,
semesterbegleitenden Aufgaben und
sonstigen kombinierten Prüfungsformen.
In den praxisintegrierenden Studienabschnitten können die Modulprüfungen in den folgenden Prüfungsformen durchgeführt werden:
schriftliche Prüfungsformen in Form von:
Hausarbeiten,
Praxisbewertungen durch den in § 25 Absatz 3 Satz 1 genannten Personenkreis,
kombinierte Prüfungsformen in Form von:
Projektarbeiten,
Referaten,
Portfolios,
semesterbegleitenden Aufgaben sowie
sonstigen kombinierten Prüfungsformen.
Gruppenprüfungen sind zulässig, soweit die Einzelleistungen der Studierenden eindeutig voneinander abgrenzbar und einzeln bewertbar sind.