§ 51 GADVDVSprache des Diplomkolloquiums
Das Diplomkolloquium wird in deutscher Sprache abgehalten. Wird die Diplomarbeit in englischer oder französischer Sprache verfasst, kann das Kolloquium in…
§ 11 Abs. 5 LAPO I SNLehramtsprüfungsordnung I
Die wissenschaftliche Arbeit ist grundsätzlich in deutscher Sprache zu verfassen, in Sorabistik ist sie in sorbischer Sprache zu verfassen. In fremdsprachlichen…
§ 55 Abs. 4 GntDBwVVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung
Das Diploma Supplement enthält Das Diploma Supplement wird in deutscher und in englischer Sprache ausgestellt.
§ 14 Abs. 3 GntDAIVVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes
Die Diplomarbeit ist formal und inhaltlich nach den Vorgaben des Fachbereichs Allgemeine Innere Verwaltung zu erstellen. Bei der Anfertigung der Diplomarbeit…
§ 29 Abs. 4 APO g.D. AVDVerordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten der Laufbahn des gehobenen Dienstes, Fachrichtung Allgemeiner Verwaltungsdienst (APO g.D. AVD) Vom 29. August 2016
Die Diplomarbeit ist in digitaler Form zu erstellen und in Papierform gebunden vorzulegen. Die Passagen der Arbeit, die fremden Werken wörtlich entnommen sind…