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Wer die Diplomprüfung bestanden hat, erhält vom Prüfungsamt
eine Diplomurkunde von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung und
ein Abschlusszeugnis von der Dekanin oder dem Dekan des Fachbereichs Auswärtige Angelegenheiten.
Die Diplomurkunde enthält
die Angabe des Studiengangs und
den verliehenen akademischen Grad „Diplom Verwaltungswirtin (FH)“ oder „Diplom Verwaltungswirt (FH)“.
Das Abschlusszeugnis enthält
die Feststellung, dass die oder der Studierende die Laufbahnprüfung bestanden und die Befähigung für den gehobenen Auswärtigen Dienst erlangt hat,
die Gesamtnote, die erworbenen Rangpunkte und die im Studiengang erworbenen ECTS-Leistungspunkte sowie
das Thema, die Gesamtnote und die Rangpunkte der Diplomarbeit.
Eine Leistungsübersicht wird jeweils auf schriftlichen oder elektronischen Antrag ausgestellt.