§ 6 KBFGGesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt die Jahresrechnung für das Sondervermögen auf und übermittelt sie an das Bundesministerium…
§ 6 KInvFErrGGesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“
Das Bundesministerium der Finanzen legt jährlich Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Sondervermögens. Sie ist als Übersicht der Haushaltsrechnung des…
§ 6 SchlussFinGGesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere“
Das Bundesministerium der Finanzen legt jährlich zum Stichtag 31. Dezember Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Sondervermögens. Die Rechnung ist als…
§ 7 Abs. 2 SoVermKFErG SLGesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Konjunkturstabilisierungsfonds Saar“ (Art. 1 des Gesetzes Nr. 1710)[1] vom 5. Mai 2010
Das Ministerium der Finanzen erstellt am Ende eines jeden Rechnungsjahres die Jahresrechnung des Sondervermögens und fügt sie gemäß § 85 Abs. 1 Nr. 2 der…
§ 11 Abs. 1 ERPVwGGesetz über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie stellt am Schluß eines jeden Rechnungsjahres die Jahresrechnung für das Sondervermögen auf und legt diese…